Einträge von Mittwoch, 6. April 2022

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Mittwoch, 6. April 2022

ABDA informiert

Alte Apotheke in Berlin Geflüchtete aus der Ukraine müssen keine Zuzahlungen für Medikamente leisten. Geflüchtete aus der Ukraine müssen beim Einlösen von rosa Rezepten während der ersten 18 Monate Aufenthalt in Deutschland keine Zuzahlungen für Arzneimittel in der Apotheke leisten. Sie sind damit wie andere Leistungsempfänger des Asylbewerberleistungsgesetzes zu behandeln. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts des anhaltenden Zustroms von flüchtenden Frauen, Männern und Kindern aus der Ukraine aufmerksam. Nachricht lesen