Zusatzbeiträge und Krankenkassenwechsel
Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % abgesenkt. Gleichzeitig erfolgt die Einführung von kassenindividuellen Zusatzbeiträgen, wodurch die betroffenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Was jedoch wenig bekannt ist: Die Mitglieder können immer ihre Krankenkasse wechseln, wenn sie dort länger als 18 Monate versichert waren. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, rät daher den Versicherten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten. Nachricht lesen