Menschen mit Diabetes dürfen auch LKW und Bus fahren

Neue Richtlinie in Kraft getreten: Seit Anfang Mai gilt eine neue Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Sie definiert unter anderem die Fahrtauglichkeit von Menschen mit Diabetes mellitus: Demnach können Betroffene, die Insulin spritzen, nun unproblematischer die Erlaubnis erhalten, LKW über 3,5 Tonnen oder auch Personentransportfahrzeuge wie etwa Busse oder Taxis zu fahren. Bedingung für das sichere Lenken der Fahrzeuge ist die zuverlässige Wahrnehmung von Unterzuckerungen sowie ein stabiler Stoffwechselverlauf über mindestens drei Monate. Fragen rund um das Thema Recht und Soziales bei Diabetes beantwortet Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachjournalist am 10. Juli 2014 live im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. Nachricht lesen