Richtlinie des G-BA zur Heilkunde-Übertragung
Wesiack: Wehret den Anfängen! Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Oktober 2011 beschlossen. Nachricht lesen