Hartz IV Satz reicht nicht für Diabetes-Vollkost

„Die Mehrbedarfsempfehlungen 2008 ersetzen nicht eine ggf. erforderliche Begutachtung im Einzelfall … . … dass das typische Ernährungsverhalten einkommensschwacher Haushalte nicht den Merkmalen einer Vollkost entspricht … Hieraus folgt, dass die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS 2003) für Nahrung, Getränke und Genussmittel, die die Datenbasis für die Festsetzung der Regelsätze ab 2007 bilden, die Kosten einer Vollkosternährung nicht darstellen.“ Das Urteilte das Landessozialgerichts NRW in dem Urteil mit dem Aktenzeichen: LSG NRW. Externe Nachricht lesen