Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2011 > 111025
Richtlinie des G-BA zur Heilkunde-Übertragung
Wesiack: Wehret den Anfängen!
Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Oktober 2011 beschlossen.
Dabei hat der G-BA ausdrücklich von "Übertragung" gesprochen, um so dem Streit über Delegation oder Substitution aus dem Weg zu gehen. Mit Unbehagen beobachtet der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., diese Entwicklung. BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack warnt: "Wehret den Anfängen!" Eine Delegation von Hilfsleistungen zur Entlastung des Arztes wird vom BDI bejaht, eine Substitution ärztlicher Leistungen durch Pflegekräfte dagegen auf jeden Fall abgelehnt.
Bei der Mehrzahl der in Frage kommenden Leistungen handelt es sich um komplexe innere Erkrankungen, stellt Wesiack fest, die in die Kompetenz des Facharztes für Innere Medizin fallen. Sie können nicht durch in Schnellkursen geschulte Pflegekräfte übernommen werden. Der Begriff "Übertragung" ist dem BDI zu schwammig.
Eine Übertragung von Teilen internistischer therapeutischer Leistungen auf Nicht-Ärzte ist nach Wesiacks Worten auch juristisch nicht akzeptabel, da eine Haftung nicht von Pflegekräften übernommen werden kann. Die ärztliche Verantwortung darf nicht ausgehöhlt werden.