Erstattungsfähigkeit für lang wirkende Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker gestrichen

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erstattungsfähigkeit lang wirkender Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2 ist seit 15.07.2010 in Kraft. Danach ist es nur noch im Rahmen von Mehrwertverträgen („Rabattverträgen“) möglich, Insulinanaloga zu Lasten der Krankenkassen zu erhalten. Die Hersteller bemühen sich derzeit intensiv um entsprechende Vereinbarungen mit den Kassen. Mit der Mehrzahl der Krankenkassen gibt es bereits Verträge. Trotz des negativen Beschlusses des G-BA könnte Hoffnung für die betroffenen Diabetiker aufkeimen. Doch leider sieht die Realität anders aus. Nachricht lesen