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Erstattungsfähigkeit für lang wirkende Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker gestrichen

Auswirkungen sind dramatisch spürbar

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erstattungsfähigkeit lang wirkender Insulinanaloga bei Diabetes Typ 2 ist seit 15.07.2010 in Kraft. Danach ist es nur noch im Rahmen von Mehrwertverträgen ("Rabattverträgen") möglich, Insulinanaloga zu Lasten der Krankenkassen zu erhalten. Die Hersteller bemühen sich derzeit intensiv um entsprechende Vereinbarungen mit den Kassen. Mit der Mehrzahl der Krankenkassen gibt es bereits Verträge. Trotz des negativen Beschlusses des G-BA könnte Hoffnung für die betroffenen Diabetiker aufkeimen. Doch leider sieht die Realität anders aus.

Beim Deutschen Diabetiker Bund (DDB) mehren sich die Beschwerden darüber, dass niedergelassene Ärzte in Allgemeinpraxen eine weitere Verschreibung von Analoginsulin ablehnen bzw. dafür Privatrezepte ausstellen. Diese Praxis verurteilte der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler scharf. "Ein solches Verhalten der Ärzte missachtet die Lebenssituation chronisch Kranker und gefährdet ihr gesundheitliches Wohl." Damit werde der Beschluss des G-BA durch die Ärzteschaft ausgehebelt. Teilweise seien sogar bereits Typ-1-Diabetiker betroffen, für die lang wirkende Insulinanaloga noch erstattungsfähig sind.

Der Beschluss des G-BA regelt die Erstattungsfähigkeit von lang wirkenden Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 2 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen. Er gibt vor, für welche Diabetiker weiterhin eine Erstattung durch die Kassen möglich ist. Dies betrifft z. B. Patienten mit einer intensivierten Insulintherapie und einer damit verbundenen erhöhten Gefahr von Unterzuckerungen. Solange Analoginsulin teurer ist als Humaninsulin, ist für die meisten Typ-2-Diabetiker, die bisher Insulinanaloga bekommen haben, eine Erstattung nicht mehr möglich.

Um die Verordnungsfähigkeit nun sicherzustellen, haben die Herstellerfirmen den Krankenkassen sogenannte Mehrwertverträge angeboten. Auf Anfrage des DDB hat die Firma Sanofi-Aventis mitgeteilt, dass bis Ende Juli mit 128 von 163 Krankenkassen entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. Ein anderer Hersteller von Analoginsulinen, Novo Nordisk, konnte zurzeit noch keine Zahlen nennen.

Der DDB hat im Vorfeld der Entscheidung des G-BA immer wieder auf die Gefahren für die Betroffenen hingewiesen. Analoginsuline sind für die Patienten zur Beherrschbarkeit ihrer Krankheit und einer damit verbundenen besseren Lebensqualität zwingend notwendig. Sie geben den Betroffenen mehr Sicherheit und helfen schwerwiegende Folgeschäden zu verhindern. Der DDB kritisierte mehrfach, dass der G-BA seinen Beschluss nur auf Basis eines Gutachtens des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) fasste.

Die Gesamtkosten einer Therapie sowie die jeweilige Lebenssituation der Diabetiker wurden dabei völlig außer Acht gelassen. Dieter Möhler bemängelt auch, dass die Beschlüsse des G-BA an den Bemühungen der Europäischen Union zur Gleichstellung und Teilhabe von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben vorbeigehen. Möhler: "Die G-BA-Beschlüsse bedrohen die körperliche Unversehrtheit der chronisch Kranken."

zuletzt bearbeitet: 03.08.2010 nach oben

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