Testmaßnahmen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Für den Schutz der persönlichen medizinischen Daten, die mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) verfügbar gemacht werden, gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Der Versicherte muss explizit in den Zugriff auf diese Daten einwilligen. Damit ein Versicherter seine Einwilligung in die Nutzung einer freiwilligen Anwendung erklären kann, z.B. Anlage eines Datensatzes für die Notfallversorgung, muss er sie gegenüber einem Arzt bestätigen. Dies erfolgt mit Hilfe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN), die er an einem Kartenterminal eingibt. Nachricht lesen