Kontinuierliche Blutzuckermessungen in der häuslichen Krankenpflege verordnungsfähig

Zukünftig sind im Einzelfall auch Pflegemaßnahmen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, die nicht im Leistungsverzeichnis der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthalten sind. Dazu gehören spezielle Bewegungsübungen oder kontinuierliche Blutzuckermessungen. Nachricht lesen