Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) rechtfertigt sich

Nach einer Rüge, ausgesprochen vom Bundesministerium für Gesundheit zur Entscheidung über die Verordnungsfähigkeit von Clopidogrel, kritisiert der G-BA diese Verfahrensrüge mit dem Hinweis, dass das Ministerium auch beim Beschluss zu Insulinanaloga nicht darauf bestanden hätte, dass die Ausnahmen direkt im Beschluss zu stehen hätten. Nachricht lesen