Gesundheitsreform muss nachgebessert werden

Die bisherigen Entscheidungen über die Erstattung von verschreibungsfreien Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen (sog. OTC-Liste) verstoßen gegen europäisches Recht. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Oktober in einem Urteil zur Arzneimittelerstattung fest. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat nun in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, welche Auswirkungen diese EuGH-Entscheidung auf bisherige, laufende und zukünftige Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Erstattungsfähigkeit von Arzneimittel hat. Nachricht lesen