Die monatelangen Diskussionen rund um das Thema haben einen vorläufigen Schlusspunkt gefunden: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Heute ist diese Änderung nun offiziell in Kraft.
Und hier der Abschnitt, um den es eigentlich geht:
„Folgende Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen sind unter Beachtung der dazu gegebenen Hinweise nicht verordnungsfähig:
1. Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2.
Hierzu zählen:
– Insulin Aspart
– Insulin Glulisin
– Insulin Lispro
Diese Wirkstoffe sind nicht verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamem Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen. Für die Bestimmung der Mehrkosten sind die der zuständigen Krankenkasse tatsächlich entstehenden Kosten maßgeblich.“
Den genauen und vollständigen Wortlaut des Beschlusses können Sie bei Interesse auf dem Server des Gemeinsamen Bundesausschusses nachlesen: Beschluss im Pdf-Format.
Was dies nun jedoch konkret für die hiervon betroffenen Menschen mit Typ-2-Diabetes und ihre behandelnden Ärzte bedeutet, ist trotz allem nicht endgültig und zweifelsfrei geklärt. Wir bleiben auf jeden Fall dran und werden weiter berichten.