Medizinische Versorgung von Diabetes-Typ-2-Patienten gesichert

So überschreibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Mitteilung zur Entscheidung über die Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patienten. Die Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll künftig nur noch in exakt definierten Ausnahmefällen möglich sein. Nachricht lesen