Verordnung von modernem Analoginsulin auf Kassenrezept muss auch weiterhin problemlos möglich sein
Auf der Basis des IQWiG Berichts hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 21.2.2006 in den Arzneimittelrichtlinien festgelegt, dass kurzwirksame Insulin-Analoga nicht mehr für Kassenpatienten verordnungsfähig sein sollen. Dieser Richtlinienentwurf greift in beispiellosem Maße in die Therapiefreiheit der Ärzte ein und eröffnet den Weg in die 2-Klassen-Medizin. Dies halten wir medizinisch für inakzeptabel und rechtlich für äußerst fragwürdig. Wir werden dies im Rahmen unseres Anhörungsrechtes deutlich zum Ausdruck geben. Nachricht lesen