Verordnung von Analoginsulin auf Kassenrezept muss weiterhin möglich sein
Am 21. Februar 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA eine Anhörung zum Verordnungsausschluss kurzwirksamer Analoginsuline in Berlin beschlossen. Kurzwirksame Analoginsuline sollen demnach ab Juli 2006 aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen werden und sind für Kassenpatienten nicht mehr verordnungsfähig. Grundlage der Entscheidung des G-BA ist die Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG. Laut IQWiG haben kurzwirksame Analoginsuline keinen Zusatznutzen gegenüber Normalinsulin (kurzwirksames Humaninsulin) für Menschen mit Typ 2 Diabetes. Nachricht lesen