Apotheken und Betriebskrankenkassen verbessern Hilfsmittelversorgung
Menschen mit Diabetes, stillende Mütter und Asthmatiker/innen profitieren davon
Seit heute können Versicherte aller 71 Betriebskrankenkassen mit einer noch schnelleren und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Grund dafür ist ein bundesweit gültiger Vertrag, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit allen Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt hat. Die ursprünglich stark divergierenden regionalen Einzelverträge, die in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt haben, wurden somit zum 1. September 2023 abgelöst. Bei der Abgabe von Hilfsmitteln gelten fortan einheitliche Vergütungen für die Apotheken. Dies betrifft beispielsweise Diabeteshilfsmittel, Hilfsmittel für stillende Mütter und Inhalationsgeräte. Bei den wichtigen apothekenrelevanten Hilfsmitteln wurden zudem allgemeine Aufschlagsregelungen vereinbart, um der volatilen Marktlage gerecht zu werden und angemessen auf die aktuellen Preissteigerungen zu reagieren. Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann freut sich über den neuen Vertrag. Nachricht lesen