Bundeseinheitlicher Medikationsplan

IT-Umsetzung steht: Fristgerecht legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor. Auf diesen haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Neben Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans, gehört zu der Vereinbarung eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Diese Spezifikation wurde von KBV, DAV und BÄK in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e. V. erstellt und wird nun als Anlage der Vereinbarung veröffentlicht. Nachricht lesen