Innovationsbremse oder hilfreiches Regulativ?

Professor Dr. med. Baptist Gallwitz Was das AMNOG für Forschung und Wissenschaft bedeutet: Neu in den Markt eingeführte Arzneimittel oder Indikationserweiterungen von Medikamenten werden im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), unabhängig von der Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit durch die Zulassungsbehörden, seit 2011 einer „Frühen Nutzenbewertung“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen. Diese soll der Preisfindung von Arzneimitteln dienen. Das AMNOG erlaubt den pharmazeutischen Herstellern, neue Präparate zu einem von ihnen festgelegten Preis einzuführen, die Nutzenbewertung durch den G-BA muss ein halbes Jahr nach der Markteinführung erfolgt sein, maximal ein weiteres halbes Jahr ist dann für die Preisverhandlungen vorgesehen, und ein neu verhandelter Preis muss dann nach einem Jahr feststehen. Zur Nutzenbewertung legt der G-BA eine „zweckmäßige Vergleichstherapie“ (ZVT) fest und beauftragt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), ein entsprechendes Nutzenbewertungsgutachten zu erstellen. Nachricht lesen