Neuregelungen 2014 im Bereich Gesundheit und Pflege

Die Änderungen zum 1. Januar 2014 im Überblick: Das Gesetz modernisiert die Ausbildung zum Rettungsassistenten grundlegend und passt sie aktuellen Anforderungen an. Die Ausbildungsdauer wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Die Neuregelung enthält eine umfassende Beschreibung des Ausbildungsziels und definiert Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Die Berufsbezeichnungen „Notfallsanitäterin“ und „Notfallsanitäter“ werden eingeführt. Das Ausbildungsziel legt fest, über welche Kompetenzen die Berufsangehörigen verfügen müssen, um kritischen Einsatzsituationen gerecht zu werden. Neu ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer und vieles mehr. Nachricht lesen