Rückschlag für Neurodermitiker

Bundessozialgericht entscheidet gegen Erstattung von Basissalben: Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bedauert das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel zur Erstattung von Basistherapeutika bei Neurodermitis. Das Gericht hatte entschieden, dass die Klägerin ihre nicht verschreibungspflichtigen Salben aufgrund der bestehenden Rechtslage weiter selbst bezahlen muss. „Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die rund sechs Millionen Neurodermitiker in Deutschland, die sich in ihrem unverschuldeten chronischen Leiden häufig nicht ernst genommen fühlen und hohe Therapiekosten selbst schultern müssen“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Nachricht lesen