Stevia-Extrakt als Süßstoff zugelassen

Neues Mitglied in der E-Familie: Die aus dem Kraut der südamerikanischen Stevia-Pflanze extrahierten Steviolglycoside reihen sich ab dem 3. Dezember 2011 unter der Nummer „E 960“ in die Liste der als Zusatzstoff zugelassenen Süßstoffe ein. Sie dürfen dann zum Süßen diverser Lebensmittel eingesetzt werden, etwa für alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte und Konfitüren. Vorausgesetzt, die gesetzlich festgelegten Höchstmengen werden eingehalten. Nachricht lesen