Abgezählt: Ein Blutzuckerteststreifen für dich, zwei für mich …
Die Krankenkassenärztlichen Vereinigungen (Kven) reglementieren die Verordnung von Blutzuckerteststreifen für Typ-1- und Typ-2-Diabetiker bundesweit. Je nach „Schweregrad“ der Krankheit, sind unterschiedliche Mengen an Teststreifen pro Quartal für die Patienten vorgesehen. Nachricht lesen