Patienten können wieder gewohnte Packungsgröße erhalten
Gesetzlich versicherte Patienten können ab 1. April ihr Arzneimittel vorerst wieder in der gewohnten Packungsgröße erhalten. Der Rahmenvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es Apotheken, in bestimmten Fällen nun auch wieder „alte“ Packungsgrößen abzugeben, sofern das Rezept nur das Kennzeichen N1, N2 oder N3 ohne konkrete Stückzahl angibt. Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und fehlerhaften Datenmeldungen einzelner Pharmahersteller hatte es zu Jahresbeginn eine erhebliche Verunsicherung unter den Patienten gegeben. Nachricht lesen