Neue Rabattverträge ab 1.Januar 2011

Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich ab 1.1.2011 auf neue Rabattarzneimittel einstellen. Je nach Kassenzugehörigkeit der Patienten müssen die Apotheker diesen Medikamenten Vorrang einräumen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Bei der Umstellung vom gewohnten Präparat zum unbekannten Rabattarzneimittel sollten die Patienten in der Apotheke alle aufkommenden Fragen dazu stellen, um den Therapieerfolg zu sichern. „Die Apotheker werden auch im neuen Jahr die Patienten bestmöglich über die neuen Rabattarzneimittel informieren“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Die Kassen müssen aber auch ihren Beitrag leisten, ihre Versicherten über diese sensiblen Neuerungen zu informieren.“ Nachricht lesen