Beratungspflicht statt verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen

Auch künftig soll es keine verpflichtende Teilnahme an den von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen geben. Stattdessen sollen sich gesetzlich Versicherte von einem Arzt mit Erreichen des Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen. Nachricht lesen