Deutsche Diabetes Gesellschaft gewinnt Gerichtsurteil um Diabetesberatung
„Ein wichtiges Zeichen für den Erhalt einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung“
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat einen Gerichtsprozess um die Weiterbildung zur Diabetesberatung gewonnen. Die Richter urteilten, dass die von einem Fitnessanbieter beworbene Ausbildung nicht, wie dargestellt, staatlich, branchenweit und international anerkannt und dessen Werbemaßnahmen somit irreführend seien. Das Urteil unterstreicht, dass die Qualifizierung zur Diabetesberater/in entsprechend DDG-Standards besonderen Qualitätsmerkmalen und einer komplexen interdisziplinären Weiterbildungsordnung unterliegt, die aktuellen politischen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst ist. Die DDG und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) verstehen diese Rechtsprechung als ein Zeichen gegen eine drohende Verwässerung dieser Weiterbildung und den damit einhergehenden Qualitätsverlust in der Versorgung von Menschen mit Diabetes. Nachricht lesen