Stellungnahme der Deutschen Diabetes Föderation (DDF)
Große Verunsicherung bei Eltern von Kindern mit Typ-1-Diabetes
Durch eine Änderung von Richtlinien und Gesetzesgrundlagen könnten Familien den zuvor hart erkämpften Anspruch auf Kostenübernahme der Behandlungspflege verlieren. Denn kaum bemerkt von der Öffentlichkeit, setzt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA, der die Leistungen der Krankenkassen regelt, die Nummer 24 seiner Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege zum 1. November außer Kraft. In der Nummer 24 ist die „spezielle Krankenbeobachtung“ geregelt. Diese ist neben der Blutzuckerkontrolle und der Verabreichung von Insulin Hauptaufgabe der Personen, die Kinder mit Diabetes in Kindergarten oder Schule begleiten. Sie sollen das Kind beobachten und im Fall einer Unterzuckerung schnell eingreifen. Inzwischen haben schon mehrere Krankenkassen die Eltern darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage für die Begleitperson entfällt und die Einstellung der Leistung ab 1. November angekündigt. Nachricht lesen