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Donnerstag, 6. April 2023

Schutzimpfungen gegen COVID-19 und Entlassmanagement in Krankenhäusern

Änderungen ab 8. April

Schutzimpfungen gegen COVID-19. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) macht darauf aufmerksam, dass zwei Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Sonderregelungen zu Leistungsansprüchen während der COVID-19-Pandemie am 7. April 2023 auslaufen. Mit dem Außerkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung gilt für den Anspruch von gesetzlich Krankenversicherten auf COVID-19-Impfungen damit ab 8. April 2023 die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA. Mit dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung enden auch die Corona-Sonderregelungen, die der G-BA in seinen Richtlinien zum Entlassmanagement von Krankenhäusern vorgesehen hatte: Ab dem 8. April gelten hier wieder die regulären Möglichkeiten zur Verordnung von Leistungen wie Heilmittel und häusliche Krankenpflege. Nachricht lesen