Gemeinsamer Bundesausschuss nach Gesetzesreform

Nachdem die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im sogenannten Bestandsmarkt bereits im Dezember 2013 vorläufig ausgesetzt worden war, hat der Gemeinsame Bundesausschuss alle entsprechenden Verfahren endgültig eingestellt. Das teilte der G-BA am Donnerstag in Berlin mit. Der Beschluss geht zurück auf das 14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-ÄndG), das zum 1. April in Kraft getreten ist. Mit der Regelung ist die Rechtsgrundlage für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt mit Wirkung zum 1. Januar 2014 entfallen. Nachricht lesen