14. Gesetz zur Änderung des SGB V tritt am 1. April 2014 in Kraft

Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Mit dem Gesetz halten wir die Arzneimittelkosten in Schach. Das spart der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Beitragszahlern rund 650 Millionen Euro im Jahr. Außerdem schaffen wir attraktive Bedingungen für Hausarztverträge und tragen so zu einer guten Versorgung mit Hausärzten bei. Davon profitieren auch die Patientinnen und Patienten.“. Nachricht lesen