Absenkung der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung
Der von Arbeitnehmern und Rentnern, Arbeitgebern und Rentenversicherung paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz sinkt von 14,6 auf 14,0 Prozentpunkte (ermäßigter Beitragssatz: von 14,0 auf 13,4 Prozent). Wird der von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozentpunkte hinzugerechnet, liegt der allgemeine Beitragssatz ab Juli statt bei 15,5 bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (ermäßigter Beitragssatz: 14,3 Prozent). Dies ist eine Maßnahme, die mit dem Konjunkturpaket II („Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“) beschlossen worden ist. Nachricht lesen