Neue Grenzwerte für Blutdruckscreening

Blutdruckmessung in der Apotheke Die Deutsche Hochdruckliga e.V. und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände haben sich erstmals auf Grenzwerte verständigt, bei denen Apotheker Patienten nach einer Blutdruckmessung in der Apotheke an den Arzt verweisen. Die Grenzwerte für einen Bluthochdruck liegen bei 140 zu 90 mm Hg. Der erste Wert wird dabei als systolischer, der zweite als diastolischer bezeichnet. Bei Diabetikern gelten niedrigere Grenzwerte für das Apotheken-Screening. Nachricht lesen