Nacherfassung von Diagnosen für Morbi-RSA unzulässig
„Krankenkassen, die Ärzte – zum Teil sogar mit Geldprämien – veranlassen, ihre Diagnosen nachträglich zu verändern, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen, verhalten sich rechtswidrig“ erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Josef Hecken. Er will ein solches Verhalten in seinem Aufsichtsbereich nicht dulden. Nachricht lesen