Diabetes Typ 2 und Lipidsenker

G-BA erweitert die Verordnungsmöglichkeit von Lipidsenkern, wenn alleinige Primärprävention hohe kardiovaskuläre Risiken nicht ausreichend senkt

Diabetes Typ 2 Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat die Verordnungsmöglichkeit von Lipidsenkern wie Statinen bei hohem kardiovaskulärem Risiko an den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst. Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten das Risiko, in den nächsten zehn Jahren einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden bei mind. 10 Prozent, können Lipidsenker verordnet werden. Bislang lag die Risikoschwelle bei mind. 20 Prozent.. Nachricht lesen