CGM-Systeme für Menschen mit Diabetes

Diese rechtlichen Aspekte sollten Sie kennen: Das Bundessozialgericht hat im Juli entschieden, dass Systeme zur „kontinuierlichen Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe“ (CGM) kein Hilfsmittel sind, sondern als „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ (NUB) gelten. Momentan besteht daher nur in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Versorgung mit einem CGM-System. Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachjournalist, ist Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Er erklärt am 17. September 2015 auf der Homepage von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe alles über die Beantragung und die Einstufung von CGM-Systemen. Nachricht lesen