E-Health-Gesetzentwurf
Chance verpasst! Die Bundesärztekammer bedauert, dass der Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes konstruktive Vorschläge der Bundesärztekammer nicht aufgenommen hat. Stattdessen lässt er in Teilen Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten sowie das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Patienten außer Acht. „Wenn wir in Zukunft elektronisch im Gesundheitswesen kommunizieren wollen, dann sollten Arztbriefe wie in der Papierwelt auch durch einen Arzt unterschrieben werden“, stellt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer, fest. Dies sieht das E-Health-Gesetz jedoch offensichtlich nicht vor; es fällt also hinter den Standard in der Papierwelt zurück. Nachricht lesen