Krank, aber nicht anerkannt

Marcus Schneider-Bodien Warum reicht die bisherige Regelung nicht aus? Bisher hing die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises für einen Diabetiker davon ab, ob die Erkrankung „schwer einstellbar“ ist. Diese schwammige Definition eröffnete Manipulationsmöglichkeiten, aufwendige Verfahren und führte zu erheblichen Ungerechtigkeiten. Nunmehr kommt es in der neuen Fassung der Versorgungsmedizin-Verordnung nicht mehr auf die Qualität der Stoffwechseleinstellung, sondern auf den Therapieaufwand an, der für eine normale Einstellung medizinisch geboten ist. Nachricht lesen