Mehr Selektivverträge im Gesundheitswesen

Wenn Krankenkassen selektiv Verträge mit Kliniken oder Arzneimittelherstellern ihrer Wahl abschließen, kann das für niedrigere Kosten und mehr Qualität sorgen – oder Kranke faktisch von Leistungen ausschließen. Entscheidend ist eine gute Regulierung, zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Das Berliner IGES Institut hat darin ein Instrument untersucht, von dem sich viele Gesundheitsökonomen neue Impulse beim Wettbewerb um Kosten und Qualität im Gesundheitswesen versprechen: sogenannte Selektivverträge. Nachricht lesen