Lang wirksame Insulinanaloga für Diabetes Typ 2 fallen aus Erstattung

Lang wirksame Insulinanaloga werden zukünftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet: Grund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. März 2010 nicht beanstandet. Er sagt, dass lang wirksame Insulinanaloga keinen Zusatznutzen für Typ-2-Diabetiker haben, und daher – solange sie teurer sind als herkömmliches Verzögerungsinsulin – nicht mehr erstattet werden. diabetesDE und DDG haben vor den Entscheidungen mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Studien den Zusatznutzen lang wirksamer Insulinanaloga belegen. Nachricht lesen