Therapiehinweis schadet der Gesundheit von Diabetikern
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet am 17.12.2009 über den „Therapiehinweis“ Ezetimib. Dieser lässt die Verordnung des Cholesterinsenkers Ezetimib nur noch in seltenen Fällen zu – gerade Typ-2-Diabetiker mit zu hohen Cholesterinwerten bleiben auf der Strecke. Ihr ohnehin erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko steigt mit zu hohen Cholesterinwerten. „Dies wird billigend in Kauf genommen“, sagt der Bundesvorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), Rechtsanwalt Dieter Möhler. Er beantragt, den Therapiehinweis nicht in die Arzneimittelrichtlinie aufzunehmen. Nachricht lesen