Kurzwirksame Insulinanaloga müssen in der Erstattung bleiben
Ob kurzwirksame Insulinanaloga Diabetikern bis zum 18. Lebensjahr weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, entscheidet in Kürze der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Diese Insuline bilden einen wichtige Behandlungsbaustein für Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1. Experten von diabetesDE und der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der Deutschen Diabetes-Gesellschaft DDG) fordern daher, dass die Entscheidung erneut zugunsten der jungen Patienten ausfällt. Nachricht lesen