Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2009 > 091214e
Therapiehinweis schadet der Gesundheit von Diabetikern
Behandlung zu hoher Blutfettwerte: DDB lehnt G-BA-Therapiehinweis ab
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet am 17.12.2009 über den "Therapiehinweis" Ezetimib. Dieser lässt die Verordnung des Cholesterinsenkers Ezetimib nur noch in seltenen Fällen zu ? gerade Typ-2-Diabetiker mit zu hohen Cholesterinwerten bleiben auf der Strecke. Ihr ohnehin erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko steigt mit zu hohen Cholesterinwerten. "Dies wird billigend in Kauf genommen", sagt der Bundesvorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB), Rechtsanwalt Dieter Möhler. Er beantragt, den Therapiehinweis nicht in die Arzneimittelrichtlinie aufzunehmen.
Das Vorgehen des Deutschen Diabetiker Bundes in Sachen "Therapiehinweis Ezetimib" ist ein absolutes Novum. Erstmals in der Geschichte des G-BA stellt eine Patientenorganisation einen derartigen Antrag. "Juristisch ist es möglich, dass sogenannte Themen bezogene Vertreter schriftlich Anträge einreichen, erläutert Möhler. Der DDB will mit dem Antrag die Erweiterung der Anlage 4 der Arzneimittel-Richtlinie verhindern. Diese soll um einen Therapiehinweis zu Ezetimib ergänzt werden.
Tritt dieser Therapiehinweis in Kraft, werden nur noch wenige Patienten das Blutfett-senkende Medikament Ezetimib von ihren Ärzten verschrieben bekommen. Das betrifft vor allem Patienten mit einer schweren Fettstoffwechselstörung ? und damit viele Typ-2-Diabetiker. "Im Regen stehen dann Diabetiker, die auf die Standardbehandlung mit Statinen nicht ausreichend ansprechen, das heißt, die (inter)national empfohlenen Cholesterinwerte nicht erreichen." Daher beantragt Dieter Möhler, diesen Therapiehinweis ersatzlos zu streichen.
"Gegen den Therapiehinweis sprechen verfahrensrechtliche Argumente", erläutert der DDB-Vorsitzende und Rechtsanwalt, "vor allem aber die Tatsache, dass dieser Therapiehinweis wie ein Verordnungs-Ausschluss wirkt". Das entspricht weder dem Sinn von Therapiehinweisen noch dem in der Zulassung erteilten Anwendungsgebiet des Medikaments. "Einerseits wird beklagt, das deutsche Gesundheitswesen schneide im europäischen und internationalen Vergleich zunehmend schlechter ab. Andererseits entfernt man sich mit der Verabschiedung solcher Therapiehinweise immer weiter von internationalen medizinischen Qualitätsstandards."
Für den Fall, dass der Antrag auf Streichung des Therapiehinweises abgelehnt wird, legt Möhler vorsichtshalber gleich nach und fordert, den Text so abzufassen, dass die Behandlung mit Ezetimib "... Patienten mit schweren Fettstoffwechselstörungen (zum Beispiel Diabetikern) vorbehalten (bleibt), die ... ein hohes Risiko für Ereignisse haben (wie Herzinfarkt oder Schlaganfall). Dazu Möhler: "In dieser Sache muss sich der DDB für die berechtigten Interessen von Diabetikern und ihren Angehörigen einsetzen."
Bildunterschrift: Rechtsanwalt Dieter Möhler, Bundesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes
Bildquelle: Deutscher Diabetiker Bund (DDB)