BPI: Grundlegende Bedeutung für die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem weit reichenden Urteil festgestellt, dass das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erstellung der OTC-Erstattungsliste gegen EU-Recht verstößt. Das bedeutet, dass sich der G-BA in seinen sämtlichen Entscheidungen nach den Kriterien der Transparenzrichtlinie zu richten hat. Außerdem: Unternehmen können nach Ausschluss ihrer nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der GKV-Erstattung sämtliche Rechtsmittel wahrnehmen. Nachricht lesen