Analoginsuline bleiben unter Umständen weiterhin verordnungsfähig

Zwei Krankenkassen und ein Insulinhersteller haben den Anfang gemacht. Sie nutzten die so genannte „Rabattöffnungsklausel“, die ein Bestandteil der Arzneimittelrichtlinie über die Verordnungsfähigkeit von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ-2-Diabetes ist. Somit können einige Betroffene ein kurzwirksames Insulinanalogon auch zukünftig auf Kassenrezept verordnet bekommen. Der Deutsche Diabetiker Bund wertet diesen Schritt als ersten Erfolg seiner politischen Arbeit. Nachricht lesen