Neue Zuzahlungsbefreiungen für 2014 erforderlich

Jetzt benötigen Diabetiker und Nicht-Diabetiker neue Bescheinigungen für die Befreiung von der Rezeptgebühr: Die Zuzahlungsbefreiungsbescheinigungen für 2013 sind nicht mehr gültig. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich aber schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das laufende Jahr 2014 informieren. Der Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnet die entsprechende Belastungsgrenze. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen für die Kassen einzuziehen und an sie weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegt. Nachricht lesen