Positive Ansätze im KHVVG reichen nicht aus
DGIM drängt auf konsequente Weiterentwicklung der Krankenhaus- und Notfallreform
Der Reformdruck im Gesundheitswesen duldet keinen Aufschub! Dies betont die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) und begrüßt, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Schließlich greife das Gesetz viele Impulse der Fachgesellschaft zur Weiterbildung, der Personalbemessung, der weiteren Differenzierung der Leistungsgruppen und zur transsektoralen Versorgung auf. Gleichzeitig appelliert Deutschlands größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft an die politischen Verantwortlichen in Bund und Ländern, zentrale Fragen rund um das KHVVG und andere gesundheitspolitische Vorhaben zügig und patientenorientiert weiterzuentwickeln. Nachricht lesen