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Sonntag, 15. Januar 2023

Ob Diabetes-Medikamente oder andere Arzneimittel:

Eine Zuzahlungsbefreiung gibt es nur bei jedem fünften Rabattarzneimittel

Ob Diabetes-Medikamente oder andere Arzneimittel: Eine Zuzahlungsbefreiung gib es nur bei jedem fünften Rabattarzneimittel. Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten von der gesetzlichen Zuzahlung in der Apotheke befreit – und das trotz milliardenschwerer jährlicher Einsparungen der Krankenkassen mithilfe von Rabattverträgen. Aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn 2023 zeigen, dass nur 5.848 von insgesamt 26.451 Rabattarzneimitteln (22,1 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit sind. Allein im Jahr 2021 haben die Krankenkassen jedoch 5,1 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart sowie 2,3 Mrd. Euro durch die Zuzahlungen der Versicherten. Nachricht lesen