Bundesapothekerkammer zum Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes
Am Donnerstag den 28.05.2015 wurde der Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes beschlossen. Einer der Bausteine ist der Medikationsplan. „So wie der Medikationsplan im Gesetz angelegt ist, kann er nur als Etikettenschwindel bezeichnet werden“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, anlässlich der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. „Hier sind deutliche Konstruktionsfehler erkennbar, die im Ergebnis zur Verunsicherung der Patienten führen, weil Fragen höchstens aufgeworfen aber nicht gelöst werden.“ Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit muss in einem vollständigen Medikationsplan die Selbstmedikation berücksichtigt werden. Das hat auch der Deutsche Ärztetag im Mai 2015 gefordert. Die Daten der Selbstmedikation liegen aber in der Regel nur in Apotheken vor. Kiefer: „Es gibt keine strukturelle Einbindung der Apotheken in die Erstellung des Medikationsplans. Deshalb ist der Gesetzentwurf zu kurz gesprungen.“ Nachricht lesen