Diabetes: Neue CGM-Entscheidung in Berlin-Brandenburg

Kasse wehrt Kostenübernahme für kontinuierliche Glukosemessung ab: Erneut hat eine Krankenkasse die Kostenerstattung der Kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) juristisch abgewehrt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2014, L 1 KR 25/13). Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) kritisiert die Entscheidung scharf. Nachricht lesen